Die neue
Verbraucherrechte-Richtlinie
Seit dem 13.06.2014 ist die neue Verbraucherrechte- Richtlinie (VRRL) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist ein erweiterter Schutz der Kunden, beim Bezug von Waren- oder Dienstleistungen. Auch Immobilienmakler sind zukünftig verpflichtet, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die neuen Vorschriften erfordern es, Ihnen vor Erbringung der Maklerdienstleistung, ein Vertrags- und Informationspaket bereitzustellen. Wir bitten Sie, diese Unterlagen inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und uns die notwendigen Dokumente anschließend unterschrieben zurück zu senden (gerne per E-Mail, Fax).
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen vorher für Sie nicht tätig werden dürfen. An unserer Leistung für Sie ändert sich damit nichts. Knowhow und Service bleiben weiterhin im gleichen Maß bestehen.
Die neuen Vorschriften erfordern es, Ihnen vor Erbringung der Maklerdienstleistung, ein Vertrags- und Informationspaket bereitzustellen. Wir bitten Sie, diese Unterlagen inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und uns die notwendigen Dokumente anschließend unterschrieben zurück zu senden (gerne per E-Mail, Fax).
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen vorher für Sie nicht tätig werden dürfen. An unserer Leistung für Sie ändert sich damit nichts. Knowhow und Service bleiben weiterhin im gleichen Maß bestehen.
Kurz zusammengefasst
Alles wichtige zum Maklervertrag und Ihrem Widerrufsrecht haben wir im nachfolgenden Video noch einmal für Sie zusammengefasst.
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